1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Die Bedingungen gelten für Webhosting, Domains, E-Mail, Website- und Softwareentwicklung, Wartung, Reselling, Support, Druck-/Büromaterialleistungen und ausdrücklich in der Bestellung bezeichnete Zusatzleistungen. Vertragspartner und Rechnungsanschrift ergeben sich aus der Bestellung und den Anbieterangaben.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Ein Vertrag entsteht erst durch die im Bestellablauf vorgesehene Annahme beziehungsweise elektronische Unterzeichnung oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung. Der dokumentierte Bestellsnapshot hält Paket, Preis, Laufzeit, Region und ausgewählte Optionen fest.
- Bestellsnapshot und individuelle Leistungsbeschreibung
- Kunden-Servicevertrag
- SLA und Supportprofil
- Domain- und Registrybedingungen, falls einschlägig
- Auftragsverarbeitungsvereinbarung bei Verarbeitung im Auftrag
3. Leistung, Mitwirkung und Bereitstellung
ClearlyHost schuldet die vereinbarte technische Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden. Fristen setzen rechtzeitige Mitwirkung, vollständige Inhalte, Freigaben, Zugänge und Zahlung voraus. Verzögerungen im Verantwortungsbereich Dritter oder des Kunden verschieben abhängige Termine angemessen.
4. Preise, Steuern und Abrechnung
Maßgeblich sind die im Bestellsnapshot ausgewiesenen Beträge und die dort ausgewiesene Währung. Steuern, Abgaben, Fremdgebühren und Registrykosten werden nach der anwendbaren Rechts- und Vertragslage behandelt. Preisänderungen gelten nicht rückwirkend für bereits bezahlte feste Leistungszeiträume.
5. Zulässige Nutzung und Sicherheit
Der Kunde darf die Dienste nur rechtmäßig und entsprechend der Acceptable-Use-Policy verwenden. Zugangsdaten, Endgeräte, Benutzerrollen und eigene Anwendungen sind angemessen zu sichern. ClearlyHost kann bei akuter Gefahr vorübergehend Schutzmaßnahmen ergreifen und dokumentiert erhebliche Eingriffe.
6. Domains und Drittanbieter
Domainregistrierungen sind von Verfügbarkeit, Registry- und Registrarregeln abhängig. ClearlyHost kann als Reseller oder Vermittler handeln. Der registrierte Inhaber bleibt für Berechtigung, Kontaktdaten, Verlängerung und rechtmäßige Nutzung verantwortlich.
7. Änderungen, Laufzeit und Beendigung
Laufzeit und Verlängerungsmechanik ergeben sich aus der individuellen Bestellung. Eine automatische Verlängerung wird nur angewandt, wenn sie im Bestellsnapshot ausdrücklich ausgewiesen ist und rechtlich zulässig vereinbart wurde. Kündigung und Datenexport richten sich nach Kundenvertrag und Exit-Regeln.
8. Haftung, höhere Gewalt und zwingendes Recht
Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit sie nach dem anwendbaren Recht zulässig sind. Vorsatz, zwingende gesetzliche Haftung und Rechte, die nicht wirksam beschränkt werden dürfen, bleiben unberührt. Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle werden nach den Regeln zu höherer Gewalt behandelt.
9. Rechtswahl und internationale Kunden
Soweit zulässig, kann marokkanisches Recht als Vertragsrecht vereinbart werden. Diese Wahl darf zwingende Schutzvorschriften, die ohne Rechtswahl anwendbar wären, nicht ausschließen. Für Verbraucher in der EU ist insbesondere der Schutz zwingender Vorschriften des gewöhnlichen Aufenthalts zu beachten.
10. Elektronische Kommunikation und Nachweis
Bestellungen, Zustimmungen und Vertragsabschlüsse können elektronisch dokumentiert werden. Nachweise können Vertragsversion, Zeitstempel, IP-Adresse, Benutzerkennung, Dokumenthash und Audit-Trail umfassen. Eine qualifizierte elektronische Signatur wird nur verwendet, wenn ein entsprechender Vertrauensdienst ausdrücklich integriert ist.
11. Mehrere Leistungen auf einer Rechnung
Für denselben Rechnungsempfänger können mehrere ausdrücklich beauftragte Leistungen in einer Währung zusammen abgerechnet werden. Jede Position nennt Leistung, Menge, Einzelpreis und gegebenenfalls Domain, Referenz und Leistungszeitraum. Unterschiedliche Empfänger oder unvereinbare steuerliche Behandlungen werden nicht zusammengefasst. Die Bündelung allein bewirkt weder eine zusätzliche Vertragsverlängerung noch die sofortige Bereitstellung; bereits ausgestellte Rechnungen werden nicht überschrieben.